|
StB in |
Steuerberater .. |
|
82256 |
Fürstenfeldbruck Münchner
Str. 45
|
Wolfram Fink u. Alexander Fink Vorwahl
08141 Telefon
44965 Telefax
42940 |
Dipl. Kaufm. Steuerberater |
|
|
|
|
Steuerberater, Steuerkanzlei in und um Fürstenfeldbruck |
Ihr Kanzlei-Eintrag >>> hier! |
|
|
|
|
Suche
nach Bundesländern |
Steuerallee - Links |
|
|
Steuerberater
nach Postleitzahlen Steuerberater
regionale Übersicht |
|
|
|
Auszug aus der Abgabenordnung (AO):
§ 94 Eidliche Vernehmung
(1) Hält die Finanzbehörde mit
Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer
wahrheitsgemäßen Auskunft die Beeidigung einer anderen Person als eines
Beteiligten für geboten, so kann sie das für den Wohnsitz oder den
Aufenthaltsort der zu beeidigenden Person zuständige Finanzgericht um die
eidliche Vernehmung ersuchen. Befindet sich der Wohnsitz oder der
Aufenthaltsort der zu beeidigenden Person nicht am Sitz eines Finanzgerichts
oder eines besonders errichteten Senats, so kann auch das zuständige
Amtsgericht um die eidliche Vernehmung ersucht werden.
(2) In dem Ersuchen hat die
Finanzbehörde den Gegenstand der Vernehmung sowie die Namen und Anschriften der
Beteiligten anzugeben. Das Gericht hat die Beteiligten und die ersuchende
Finanzbehörde von den Terminen zu benachrichtigen. Die Beteiligten und die
ersuchende Finanzbehörde sind berechtigt, während der Vernehmung Fragen zu
stellen.
(3) Das Gericht entscheidet über die
Rechtmäßigkeit der Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung.